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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am 28. Mai 2009 bekannt gemacht worden und am 29. Mai 2009 in Kraft getreten.
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Das Gesetz stellt eine grundlegende Veränderung des deutschen Bilanzierungsrechts dar. Ziele des Gesetztes sind es:
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die kleinen und mittelständischen Unternehmen bürokratisch zu entlasten,
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die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in Deutschland an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen anzupassen,
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die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu erhöhen.
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BilMoG entlastet insbesondere Einzelkaufleute, die bisher automatisch buchführungspflichtig waren. Durch BilMoG können sie sich bereits ab dem 01.01.2008 von der Buchführungspflicht befreien, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 EUR Umsatz und 50.000 EUR Gewinn erzielen.
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Durch die Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen unterscheiden sich die Handelsbilanz und die Steuerbilanz stärker voneinander. Die sogenannte "Einheitsbilanz" wird dadurch abgelöst.
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Das BilMoG ist erstmals auf das nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
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Links:
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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Bundesgesetzblatt
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Merkblatt des IHK für Münschen und Oberbeyern: "Wesentliche Änderungen des deutschen Bilanzrechts durch das BilMoG"
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Das genannte Programm und die dargestellten Kurzinformationen beinhalten eine Vielzahl von Einschränkungen und Besonderheiten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Die jeweiligen Richtlinien und Gesetze bilden die Grundlage für detaillierte Informationen. Die enthaltenen Daten wurden von uns sorgfältig erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
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