Investitionszulagengesetz 2010 beschlossen


Am 7.12.2008 wurde das Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.


Nach dem Investitionszulagengesetz 2010 wird die Förderung von Erstinvestitionen von begünstigten Betrieben in den neuen Bundesländern und Berlin fortgesetzt.


Begünstigt sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, ausgewählter produktionsnahen Dienstleistungen sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes.


Die Investitionen sind begünstigt, wenn sie vor dem 01.01.2014 begonnen werden und nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. Januar 2014 abgeschlossen sind.


Die Höhe der Investitionszulage hängt vom Zeitpunkt des Vorhabensbeginns ab.


Beginnt das Vorhaben vor dem 01.01.2010, beträgt die Investitionszulage 10 % bis 15 % (bei kleinen und mittleren Unternehmen 15 % bis 25 %).


Jährlich verringert sich die Höhe der Investitionszulage. Am Geringsten ist die Zulage für Vorhaben, mit denen nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2014 begonnen wird. In dem Falle beträgt sie 2,5 % (bei kleinen und mittleren Unternehmen 5 %).



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Gesetzestext


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