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Gründungszuschuss
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Was ist der Gründungszuschuss?
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ein Existenzgründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung
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Seit dem 1. August 2006 ersetzt der Gründungszuschuss das Überbrückungsgeld und die „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss).
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Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses:
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Beendigung der Arbeitslosigkeit
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Gründer muss bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch III beschäftigt sein.
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Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen.
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Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen dargelegt werden. (Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Gründungsvorbereitung verlangen.)
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Eine fachkundige Stelle muss Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit bestätigen
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Wie wird gefördert und wie lange?
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Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:
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für neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes und monatlich 300 EUR zur sozialen Absicherung;
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für weitere sechs Monate 300 EUR monatlich zur sozialen Absicherung, wenn intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
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Sonstiges
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Die Beantragung des Gründungszuschusses muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
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Eine erneute Förderung ist ausgeschlossen, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.
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Links:
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Information der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss
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Broschüre der Agentur für Arbeit: Hinweise und Hilfenzur Existenzgründung - Gründzungszuschuss
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Das genannte Programm und die dargestellten Kurzinformationen beinhalten eine Vielzahl von Einschränkungen und Besonderheiten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Die jeweiligen Richtlinien und Gesetze bilden die Grundlage für detaillierte Informationen. Die enthaltenen Daten wurden von uns sorgfältig erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
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