Beratungskostenzuschuss Mecklenburg-Vorpommern: Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (Verwaltungsvorschrift vom 26.11.2010)


Gefördert werden Leistungen externer Berater, die sich auf folgende Beratungsinhalte beziehen:

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Behebung unternehmerischer Managementdefizite,

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Unternehmensnachfolge,

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Vorbereitung des Marktauftritts, d.h. der Einführung von Produkten und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen. Der maximale Zuschuss für Nachfolgeberatungen und Beratungen zur Vorbereitung des Marktauftritts beträgt 10.000 EUR und für andere Beratungen 5.000 EUR.

Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern sein.

Nicht gefördert werden u.a.:

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Beratungen vor der Existenzgründung, Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, Gutachten;

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Beratungen, die mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden;

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Unternehmen aus bestimmten Wirtschaftsbereichen.

Der Zuschuss kann nur gewährt werden,

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wenn die Beratung von externen Beratern/Beratungsunternehmen durchgeführt werden, welche über die erforderliche Qualifikation, die ausreichende berufliche Erfahrungen und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit verfügen;

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wenn die Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen des KfW-Gründercoachings des Bundes vollständig ausgeschöpft sind.

Die Antragstellung muss vor Abschluss des Beratungsvertrages erfolgen.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 01.10.2010 in Kraft und gilt bis zum 15.12.2015. Sie ersetzt die Richtlinie vom 06.11.2007.

Ansprechpartner: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Werkstraße 213, 19061 Schwerin, Telefon: (03 85) 63 63-0


Links:

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Richtlinie (Verwaltungsvorschrift vom 26. 11.2010)

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Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (u.a. Antragsformular, Merkblatt)


Das genannte Programm und die dargestellten Kurzinformationen beinhalten eine Vielzahl von Einschränkungen und Besonderheiten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Die jeweiligen Richtlinien und Gesetze bilden die Grundlage für detaillierte Informationen. Die enthaltenen Daten wurden von uns sorgfältig erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.