Beratungskostenzuschuss Brandenburg: veränderte Richtlinie "Management, Marketing, Messen und Markterschließung (M4)

Die Richtlinie des Landes Brandenburg "Management, Marketing, Messen und Markterschließung (M4)" vom 20.02.2009 tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Nach dieser Richtlinie kann Folgendes gefördert werden:

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Maßnahmen des innerbetrieblichen Managements, insbesondere Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte für betriebliche Maßnahmen, zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung,

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Maßnahmen des Marketings und der strategischen Unternehmensführung im Inland,

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die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland,

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Maßnahmen im Ausland zur Vorbereitung des Marktauftritts auf einem neuen Markt und allgemeine Markterschließungsstrategien,

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umfassende zielland- bzw. branchenorientierte Marktzugangsprojekte,

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innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Zertifizierung und Anpassung von Produkten an neue Märkte.

Der Zuschuss kann für Beratungsleistungen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei der maximale Zuschuss auf 50.000 EUR je gefördertes Unternehmen innerhalb von drei Jahren begrenzt ist.

Zuwendungsempfänger können sein: 

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kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung im Land Brandenburg;

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wirtschaftsnahe Einrichtungen ohne Gewinnaussrichtung oder landesweit tätige Verbände als Projektträger,

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jedoch nicht Unternehmen in Schwierigkeiten.

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Die Beratungsleistungen müssen von entsprechend qualifizierten externen Beratern, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist, erbracht werden.

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2013.

Ansprechpartner: InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, Telefon: 0331 660-0

Links:

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Richtlinie

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InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) - Formulare und Dokumente

Das genannte Programm und die dargestellten Kurzinformationen beinhalten eine Vielzahl von Einschränkungen und Besonderheiten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Die jeweiligen Richtlinien und Gesetze bilden die Grundlage für detaillierte Informationen. Die enthaltenen Daten wurden von uns sorgfältig erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.