Gründercoaching Deutschland


Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung.

Die Förderung erfolgt als Beratungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % in den neuen Bundesländern und bis zu 50 % in den alten Bundesländern. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf 6.000 EUR nicht überschreiten.

Als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten Sie in der gesamten Bundesrepublik einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars. Das Beraterhonorar für Ihr Coaching darf in diesem Fall insgesamt nicht mehr als 4.000 Euro betragen.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben.

Nicht gefördert werden u.a.:

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Beratungen vor der Existenzgründung sowie Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen;

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Unternehmen aus bestimmten Wirtschaftsbereichen.

Die Antragstellung muss vor Abschluss des Coachingvertrages erfolgen. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage begonnen werden.

Anträge werden an Regionalpartner der KfW gestellt.

Ansprechpartner sind die jeweilige Regionalpartner oder die Infoline der KfW-Mittelstandsbank, Telefon: (0180) 1241124

Diese Richtlinie gilt längstens bis zum 31. Dezember 2013.


Links:

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Richtlinie

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KfW-Mittelstandsbank


Das genannte Programm und die dargestellten Kurzinformationen beinhalten eine Vielzahl von Einschränkungen und Besonderheiten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Die jeweiligen Richtlinien und Gesetze bilden die Grundlage für detaillierte Informationen. Die enthaltenen Daten wurden von uns sorgfältig erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.