Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)

Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2007 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz trat am 1. November 2008 in Kraft.

Kernanliegen ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Somit sollen Gründungen von GmbHs deutlich leichter, schneller und kostengünstiger möglich sein. Bei Inkrafttreten des MoMiG gibt es die größte Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes 1892.

Als Unternehmensberatung begrüßen wir die Veränderung, da sie die Bürokratie bei der Unternehmensgründung reduziert. GründerInnen können sich voll und ganz auf die Herausforderungen der Gründungsphase konzentrieren.


Links:

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Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

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Bundesministerium der Justiz: "Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbHRechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)"


Das genannte Programm und die dargestellten Kurzinformationen beinhalten eine Vielzahl von Einschränkungen und Besonderheiten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Die jeweiligen Richtlinien und Gesetze bilden die Grundlage für detaillierte Informationen. Die enthaltenen Daten wurden von uns sorgfältig erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.